Die Berichterstattung in Zeitungen und Fernsehen hat bei vielen Liberalen ungläubiges Staunen hervorgerufen. Der konservative Spötter auf FOCUS-online, Fleischhauer, meint sarkastisch: „ein Paar tote Rentner, aber Hauptsache, der Baum lebt.“ Was ist geschehen? Ein bisschen Eis reicht inzwischen, um die Hauptstadt lahmzulegen. Stillstehender Flugverkehr wegen Eisregen hätte früher zu einer banalen Lösung geführt. Professionelle Enteisung auf dem Flughafen und Streusalz auf den Gehwegen und Straßen. Problem gelöst? Nicht in Berlin. Denn die Hauptstadt hat, so Fleischhauer, “das strengste Streusalzgesetz der Welt”. Ein totales Verbot, beschlossen von SPD und Grünen im Berliner Senat.
Nun hatte der Berliner Senat angesichts spiegelglatter Gehwege den privaten Einsatz von Tausalz per Allgemeinverfügung vorübergehend erlaubt – ausnahmsweise, um akute Lebensgefahr zu mindern. Der Naturschutzbund NABU klagte dagegen, das Verwaltungsgericht kassierte die Freigabe mit der Begründung, die Verfügung entbehre einer tragfähigen Rechtsgrundlage. Ergebnis: Die Berliner Stadtreinigung BSR darf an ausgewählten Gefahrenstellen – sehr eingeschränkt – weiter salzen, Bürgerinnen und Bürger nicht – darunter vor allem Senioren – sie stürzen auf spiegelglatten Gehwegen.
Die selbsternannten Umweltschützer berufen sich auf Salzschäden an Bäumen, Böden und Grundwasser, und formaljuristisch sind sie im Recht: In Berlin ist der Einsatz von Tausalz auf Gehwegen aus Umweltschutzgründen seit Jahren grundsätzlich verboten, Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Doch in der aktuellen Lage zeigt sich die Schattenseite dieser normativen Prioritätensetzung: Während Krankenhäuser von einer Häufung schwerer Sturzverletzungen berichten, feiert der NABU einen juristischen Schein-Sieg. Selbst einigen Grünen‑Politikern ist inzwischen ein Licht aufgegangen: eine derart rigide Auslegung würde dem Naturschutz schaden, weil sie den gesellschaftlichen Rückhalt für Umweltauflagen untergrabe.
Genau hier entsteht der systemische Widerspruch: Umweltrecht setzt dem Winterdienst enge Grenzen, etwa durch weitgehende Streusalzverbote. Umweltverbände klagen mit Verbandsklagerechten darauf, dass diese Grenzen auch in Ausnahmesituationen durchgesetzt werden. Gerichte kontrollieren streng die formale Rechtmäßigkeit von Ausnahmen, fühlen sich aber nicht zuständig für die materielle Abwägung zwischen Umweltschutz und Lebensgefahr. Zurück bleiben Kommunen und Anlieger, die einerseits streuen sollen, andererseits nicht salzen dürfen – und Senioren, die zwischen diesen Mühlsteinen buchstäblich zu Boden gehen, wie zuletzt der frühere Ex-Tagesschau“-Chefsprecher Jan Hofer. Er rutschte auf einem vereisten Gehweg aus, fiel auf den Kopf und blieb ohnmächtig liegen. Seine Armbanduhr löste sofort einen Alarm aus und er konnte von den eintreffenden Rettungskräften rasch medizinisch versorgt werden.
„Wer sich nicht – so wie wir – ständig mit Seniorenthemen befasst, der hat gar keine Vorstellung davon, welche Folgen ein solcher Sturz bei Senioren und ihren Familien auslöst“, erklärte der Bundesvorsitzende der Liberalen Senioren Elmar Conrads-Hassel. „Viele Senioren leiden oft noch monatelang an den Folgen der Brüche und Prelllungen, die sie sich bei einem solchen Sturz zuziehen. Oft werden sie sogar unmittelbar zum Pflegefall. Sehr zum Leidwesen der Familienangehörigen, die sich plötzlich vor große Probleme gestellt sehen. Das ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar“, ergänzte der Landesvorsitzende aus BaWü Dr. Wolfgang Allehoff.
Wir haben eine Politik, die Verantwortung wegdelegiert
Der Gesetzgeber definiert weitreichende Umweltziele und Verbote, versäumt aber im vorliegenden Fall, klare, praxisnahe Ausnahmen für Extremwetterlagen zu formulieren. So entsteht eine asymmetrische Moralökonomie: Klimaziele, Naturschutz und der Schutz von Stadtbäumen werden öffentlich inszeniert, während Knochenbrüche, Pflegebedürftigkeit und verlorene Lebensqualität der Älteren und der sie versorgenden Angehörigen in Statistiken verschwinden. Das ist nicht nur politisch kurzsichtig, sondern ein Beispiel für pseudo-sozialen links-grünen Zynismus.
Das muss sich aus Sicht der Senioren ändern
Wer – wie die Liberalen Senioren – die Interessen der älteren Generation ernst nimmt, muss die Reihenfolge klarmachen: Der Schutz von Leib und Leben, insbesondere vulnerabler Gruppen, steht verfassungsrechtlich und moralisch vor spezifischen Umweltinstrumenten. Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz (Leben und körperliche Unversehrtheit) und Art. 20a (Umweltschutz) sind in Einklang zu bringen – nicht gegeneinander auszuspielen.
Die Liberalen Senioren fordern daher:
- Bei der Abwägung körperliche Unversehrtheit vs. Umweltschutz liegt die Priorität auf vulnerablen Gruppen
- Überprüfung der Verbandsklagerechte
Verbandsklagerechte haben teilweise ihre Berechtigung. Aber sie brauchen Leitplanken: Wo die Durchsetzung von Umweltrecht nachweislich in erheblichen Konflikt mit der körperlichen Unversehrtheit vulnerabler Gruppen gerät, muss der Gesetzgeber klarstellen, dass Gesundheitsschutz Vorrang hat (Art 2 Abs. 2 Grundgesetz) – und entsprechende Abwägungskriterien in die einschlägigen Gesetze aufnehmen. Am besten wäre die komplette Abschaffung des Verbandsklagerechts.
Für die Liberalen Senioren ergibt sich daraus ein klarer Auftrag: den Primat der Menschenwürde und der körperlichen Unversehrtheit älterer Menschen gegen eine entgrenzte Öko‑Symbolpolitik zu verteidigen – sachlich, auf Basis von Daten, aber mit der nötigen Schärfe in der Sache.
Autoren:
Dr. Wolfgang Allehoff
Wolfgang Baumbast